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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10   

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https://dejure.org/2010,19259
LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10 (https://dejure.org/2010,19259)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2010 - 17 Sa 836/10 (https://dejure.org/2010,19259)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2010 - 17 Sa 836/10 (https://dejure.org/2010,19259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Behördliche Genehmigungen und Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Flugbetriebs; Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Übertragung der betrieblichen Organisationsstruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1
    Übergang eines Flugbetriebs; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Übertragung der betrieblichen Organisationsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 878
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - AP Nr. 367 zu § 613a BGB).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10
    Auch kann eine personenbezogene Erlaubnis derart eng mit der wirtschaftlichen Einheit verknüpft sein, dass mit dem Ende der Erlaubnis auch die wirtschaftliche Einheit erlischt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - AP Nr. 197 zu § 613a BGB zur Frage des Übergangs eines Notariats).
  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 17 Sa 836/10
    Dies rechtfertigt jedoch nicht den Schluss, der genehmigungspflichtige Flugbetrieb könne nicht Gegenstand eines Betriebsübergangs sein (so jedoch Hessisches LAG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 17 Sa 2299/04 - Randnr. 220, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - 14 Sa 1327/10

    Betriebsübergang hinsichtlich des Betriebes eines Luftfahrtunternehmens

    Der Betrieb der dba hatte sich mit anderen Worten seit der Eingliederung in den A. Berlin Konzern verändert, übernommen wurde er jedoch vor dem November 2008 weder von der Beklagten noch von einem anderen Unternehmen des A. Berlin Konzerns (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10 in einem Parallelfall).

    Ob dies einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang bei Luftfahrtunternehmen generell ausschließt (so das Hessische LAG, 13.07.2005, 17 Sa 2299/04, zitiert nach juris) oder nicht, weil die Betriebsgenehmigung zu erteilen ist, wenn das Luftfahrtunternehmen die in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vom 24.09.2008 genannten Voraussetzungen erfüllt (so LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10; vgl. auch Wiebauer, NZA 2010, 733), konnte jedoch dahingestellt bleiben.

    Diesem Umstand kommt jedoch im Hinblick auf den geringen Anteil an der Flotte der dba und der Möglichkeit, Fluggerät zu ersetzen, keine entscheidende Bedeutung zu (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10).

    Die Beklagte hat sich nicht im einzelnen dazu verhalten, auf welche Weise ihr die Slots der dba zugewiesen wurden; eine Übertragung nach Art. 8a der Verordnung (EG) Nr. 793/2004 ist damit nicht ausgeschlossen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10).

    Es wäre dann Sache der Beklagten gewesen, diese Mitarbeiter selbst zu beschäftigen oder sich um deren Wechsel zur A. Berlin P. & Co. C. Service KG zu bemühen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10).

    Fehlt es hieran, mögen einzelne Betriebsmittel übertragen worden sein, die für sich genommen jedoch nicht die wirtschaftliche Einheit eines Flugbetriebs ausmachen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10).

    Die Beklagte hat die für den Erhalt des AOC der dba erforderlichen Funktionsträger nicht übernommen, sondern sie hielt und hält eine eigene Struktur für den Erhalt ihres AOC vor (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010, 17 Sa 836/10).

  • ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    - 4.2.5 Dem Übergang eines genehmigungspflichtigen Betriebs(teil)s steht nicht entgegen, dass eine behördliche Genehmigung nicht übertragen werden kann (LAG Berlin-Brandenburg [01.09.2010] - 17 Sa 836/10 = ZIP 2011, 878; zustimmend Zwanziger, a.a.O., Rn. 54; implizit auch EuGH [09.09.2015] - C-160/14 - "João Filipe Ferreira da Silva e Brito" = EuZW 2016, 111, da einen Betriebsübergang bejahend, ohne den Nichtübergang des AOC zu problematisieren; a.A., aber verfehlt, LAG Hessen [13.07.2005] - 17 Sa 2299/04 - juris Rn. 220).

    Die Fälle betrafen die hiesige Schuldnerin als vermeintliche Übernehmerin der dba (LAG Berlin-Brandenburg [01.09.2010] - 17 Sa 836/10 - juris Rn. 22, a.a.O. (A.Berlin/dba I); LAG Berlin-Brandenburg [13.10.2011] - 14 Sa 1327/10 - juris (A. Berlin/dba II)).

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 13 Ca 1223/18
    Bei den Zeitnischen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte (so auch LAG Berlin-Brandenburg 01.09.2010 - 17 Sa 836/10 - Rn. 25), über deren Zuweisung an einzelne Luftfahrtunternehmen bei den koordinieren Flughäfen ein Koordinator nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 793/2004 i.V.m. der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 (im Folgenden EG-Slotzuweisungs-Verordnung) entscheidet.

    Der Übergang eines Flugbetriebs im Sinne des § 613a BGB setzt aus diesem Grund voraus, dass auch die genannten Funktionsträger übernommen werden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2011 - 14 Sa 1327/10 und Urteil vom 1. September 2010 - 17 Sa 836/10, juris).

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